Die sonderbare Bekämpfung des Rechtsextremismus

Thier­ry Simonelli

Woge­gen wird im aktuel­len Kampf gegen Rechts gekämpft ? Gegen Recht­sex­tre­mis­mus, Rechts­ra­di­ka­lis­mus, Nazis­mus, Neo­na­zis­mus ? Gegen die Ableh­nung der frei­heit­lich-demo­kra­ti­schen Grun­dord­nung ? Gegen Aus­nah­me­zustände, Ver­samm­lung­sver­bote und Zen­sur ? Gegen Mei­nung­sviel­falt ? Wo fin­det der „Rechts­ruck“ gerade statt ?

DER UNTERGANG DES ABENDLANDES

Am 10. Januar 2024 veröf­fent­lichte das Medie­nun­ter­neh­men Cor­rec­tiveinen Arti­kel über ein mut­maß­liches „Geheim­tref­fen“ von „hochrangige[n] AfD-Politiker[n], Neo­na­zis und finanzstarke[n] Unternehmer[n]“ und einem füh­ren­den Kopf der Iden­titä­ren Bewe­gung (Born­mann, 2024). Bei die­sem „Geheim­tref­fen“ han­delte es sich vor­ran­gig um eine pri­vate Buch­bes­pre­chung von Mar­tin Sell­ners Remi­gra­tion : Ein Vor­schlag – ein Buch, das dieses Jahr beim Antaios Ver­lag erschien. Unbes­treit­bar ist, dass der Autor, das The­ma und der Ver­lag poli­tisch klar defi­nierte, äußere rechte Aus­rich­tun­gen haben. Geheim sind diese jedoch wohl kaum : Sell­ners Buch steht auf Platz eins der Buch­best­sel­ler­liste bei Ama­zon. (Bayer, 2024) 

Der Cor­rec­tiv Arti­kel, der in Ara­bisch, Englisch, Franzö­sisch, Gebär­dens­prache, Ita­lie­nisch, Per­sisch, Rus­sisch, Spa­nisch, Tür­kisch und in leichte Sprache über­setzt ist, berich­tet in drei Akten, neun Sze­nen, einem Pro­log und einem Epi­log von einem gehei­men „Mas­ter­plan“ kons­pi­ra­ti­ver Rechtsextremer. 

Diese gut zwei Dut­zend Recht­sex­treme und Rechts­ra­di­kale – Begriffe, die im Arti­kel weder defi­niert noch unter­schie­den wer­den – sol­len ins­ge­heim, in einem hell erleuch­te­ten Spei­se­saal eines Hotels, geplant haben, Mil­lio­nen von Men­schen aus Deut­schland zu ver­trei­ben. Mit der Absicht, dem „Bevöl­ke­rung­saus­tausch“ durch eth­nische Säu­be­rung ent­ge­gen­zu­wir­ken, solle eine Poli­tik der Remi­gra­tion, also der zwan­ghaf­ten „Depor­ta­tion“ von 20 bis 25 Mil­lio­nen Men­schen mit „Ein­wan­de­rung­shin­ter­grund“ prak­tisch in die Wege gelei­tet werden. 

Die ver­mu­tete Ver­schwö­rung erin­nert die Cor­rec­tiv Auto­ren an den soge­nann­ten „Mada­gas­kar­plan“. 1940 erwo­gen das Reichs­si­che­rheit­shaup­tamt und das Auswär­tige Amt Nazi­deut­schlands tatsä­chlich, die europäi­schen Juden nach Mada­gas­kar zu depor­tie­ren. Joseph Goeb­bels schrieb im August 1940 : „Die Juden wol­len wir spä­ter nach Mada­gas­kar ver­frach­ten. Dort kön­nen sie ihren eige­nen Staat auf­bauen.“ Ob ein sol­cher Depor­ta­tions-Plan und ein jüdisches Groß­get­to wirk­lich geplant waren, oder ob es sich von Anfang an nur um eine Chiffre des schon geplan­ten Holo­causts han­delte, bleibt unter ver­schie­de­nen His­to­ri­kern umstrit­ten. Deshalb rücken auch die AfD Poli­ti­ker, Neo­na­zis und Unter­neh­mer in den bedeu­tungs­rei­chen Ver­dacht, einen neuen Völ­ker­mord in Deut­schland ange­dacht zu haben. 

Die Reak­tion auf die jour­na­lis­tische Ver­schwö­rung­stheo­rie ließ, wie bekannt, nicht lange auf sich war­ten : Das Ber­li­ner Ensemble verans­tal­tete in Zusam­me­nar­beit mit Cor­re­tiv und dem Volks­thea­ter Wien eine sze­nische Lesung der von Cor­rec­tiv sze­nisch dar­ges­tell­ten „Geheim­ver­samm­lung“. Unter dem Vor­wand der künst­le­ri­schen Frei­heit wurde hier im Detail ergänzt und in schöp­fe­ri­scher Fan­ta­sie hin­zu­ge­dich­tet, was der Arti­kel wegen Man­gel an Mate­rial ver­meint­lich aus­ges­part hatte. 

In der künst­le­ri­schen Ins­ze­nie­rung wurde die geheime Depor­ta­tion­sab­sicht mit Ver­weis auf den Mada­gas­kar Plan dann auch so aus­ge­malt, dass kon­krete poli­tische und finan­zielle Schritte im Bun­des­vors­tand der AfD in die Wege gelei­tet wer­den soll­ten, um mithilfe von „radi­ka­len Recht­sex­tre­men“, von „Schlä­ger­trupps“ und deren „GES­TA­PO-Metho­den“, sowie von Ver­fas­sung­srecht­lern, die es vermö­gen „demo­kra­tische Wah­len sys­te­ma­tisch anzuz­wei­feln“, „die Zerstö­rung unse­rer Demo­kra­tie“ anzufüh­ren. Schlim­mer noch : Der Thea­ter­ver­sion zufolge ist die Zerstö­rung der Demo­kra­tie nicht ein­mal mehr ein Plan, denn die „Zerstö­rung, wie wir gehört haben, ist im Gange. Sie pas­siert. Jetzt.“ (Lax et al., 2024)

Am Sam­stag, dem 20. Januar ver­sam­mel­ten sich infolge die­ser Enthül­lun­gen und Ins­ze­nie­run­gen 100‘000 Men­schen in Deut­schland, um gegen Recht­sex­treme und Rechts­ra­di­kale zu demons­trie­ren. 10 Tage spä­ter, am 31. Januar, berich­tete Die Zeit bereits von mehr als 300 Demons­tra­tio­nen, die in einer Woche mehr als 900‘000 Per­so­nen ver­sam­melt hat­ten (Bli­ckle, et al. 2024). Alle gegen den Recht­sex­tre­mis­mus und für die Ver­tei­di­gung der Demokratie ! 

Ob die Absicht des ver­mut­li­chen „Geheim­tref­fens“ tatsä­chlich ein geheimes Kom­plott zur Pla­nung einer heute unvors­tell­ba­ren „Depor­ta­tion“ von Mil­lio­nen von Men­schen in Deut­schland war, bleibt kon­tro­vers. Die Cor­rec­tiv-Che­fre­dak­teu­rin Anette Dowi­deit hat sich jeden­falls bereits am 28. Januar im ARD von der im Arti­kel erwähn­ten „Depor­ta­tion“ dis­tan­ziert. Also viel­leicht doch kein „Mas­ter­plan“ zur Mas­sen­de­por­ta­tion und zum Volks­mord auf der pri­va­ten Buchbesprechung ?

SE NON È VERO, È BEN TROVATO

Zwei­fel­los ist es erfreu­lich, dass sich so viele Men­schen, unterstützt von so vie­len Poli­ti­kern und einer sel­ten so ges­chlos­se­nen Kul­turs­zene, von so zahl­rei­chen, staat­lich sub­ven­tio­nier­ten Thea­tern und enga­gier­ten Jour­na­lis­ten dem „Kampf“ gegen den Recht­sex­tre­mis­mus anschließen und sich nach Jah­ren schweig­sa­mer Dul­dung und Unterstüt­zung der sanitä­ren Mis­shand­lung der Demo­kra­tie wie­der für diese Demo­kra­tie begeistern. 

Aber woge­gen und wofür genau soll hier demo­kra­tisch gekämpft werden ?

Nimmt man die Pers­pek­tive der aktuel­len poli­tik­wis­sen­schaft­li­chen und juris­ti­schen Defi­ni­tio­nen ein, bezeich­nen Recht­sex­tre­mis­mus, Rechts­ra­di­ka­lis­mus, Nazis­mus und Neo­na­zis­mus dur­chaus ver­schie­dene poli­tische Aus­rich­tun­gen (s. Mudde, 2021, S. 14). Bezieht man sich dem­zu­folge auf die offi­ziel­len Unter­schei­dun­gen der Bun­des­zen­trale für poli­tische Bil­dung, so erfährt man, dass für diese Begriffe kein „homo­genes ideo­lo­gisches Kon­zept“ auf­find­bar ist. Allen gemein­sam wäre viel­leicht die Ableh­nung der „frei­heit­li­chen demo­kra­ti­schen Grun­dord­nung“ (Nand­lin­ger, 2008) – was jedoch in die­ser All­ge­mein­heit auch nicht zutrifft, wie es die­selbe Abhand­lung der Bun­des­zen­trale erläutert. 

Gegen wen oder was kämpft also der Kampf gegen Recht­sex­tre­mis­mus ? Ist es sinn­voll, den Kampf gegen Recht­sex­tre­mis­mus mit dem Kampf für die libe­rale Demo­kra­tie gleichzusetzen ? 

Als extre­mis­tisch gilt, dem deut­schen Ver­fas­sung­sschutz zufolge, was den „Kern­bes­tand unse­rer Ver­fas­sung – die frei­heit­liche demo­kra­tische Grun­dord­nung“ infrage stellt oder tatsä­chlich außer Kraft zu set­zen ver­sucht. Poli­ti­schen Extre­mis­mus, sei er von Rechts oder von Links oder aus der Mitte, könnte man inso­fern als Ableh­nung der Demo­kra­tie bezeichnen. 

Dann wäre aber noch die Frage nach der Art der Ableh­nung zu klä­ren : Ents­pricht eine Ableh­nung in Form eines veröf­fent­lich­ten Buchs inne­rhalb einer frei­heit­li­chen Demo­kra­tie der Ableh­nung durch bewaff­nete Schlä­ger­trupps mit Ges­ta­po-Metho­den ? Oder all­ge­mei­ner : Sind kri­tische Ana­ly­sen der demo­kra­ti­schen Sys­teme und ihrer par­tei­li­chen Ord­nung schon als mögliches Kom­plott oder Vor­be­rei­tung eines Völ­ker­mords zu vers­te­hen ? Bei den neuen jour­na­lis­ti­schen Frei­heitskämp­fen mutet es manch­mal so an. 

Der Begriff des Nazis­mus oder Neo­na­zis­mus scheint etwas kla­rer. Nazis­mus bes­teht in dem Bekennt­nis zur Ideo­lo­gie des Natio­nal­so­zia­lis­mus, das heißt zur„Errichtung eines tota­litä­ren Füh­rers­taats nach dem Vor­bild des „Drit­ten Reiches“ (ebd.). Im Gegen­satz zu nicht-nazis­ti­schen Rechts­ra­di­ka­len und Recht­sex­tre­mis­ten for­dern Nazis und Neo­na­zis fol­glich einen „tota­litä­ren ‹Füh­rers­taat› auf ras­sis­ti­scher Grund­lage“. Und in aller guten Logik heißt das : „Neo­na­zis sind ganz klar immer auch Recht­sex­tre­mis­ten − umge­kehrt gilt aber, dass nicht jeder Recht­sex­tre­mist auto­ma­tisch als Neo­na­zi bezeich­net wer­den kann“ (ebd.). 

Als radi­kal gilt, im Gegen­teil, wer grund­sätz­liche Zwei­fel am poli­ti­schen oder wirt­schaft­li­chen Sys­tem aus­drückt, ohne jedoch dabei die demo­kra­tische Grun­dord­nung infrage zu stel­len : „Kapi­ta­lis­mus­kri­ti­ker, die grund­sätz­liche Zwei­fel an der Struk­tur unse­rer Wirt­schafts- und Gesell­schaft­sord­nung äußern und sie von Grund auf verän­dern wol­len, sind noch keine Extre­mis­ten“, heißt es beim Ver­fas­sung­sschutz. Deshalb haben radi­kale Kri­ti­ker, sogar wenn sie ihre „radi­ka­len Ziel­vors­tel­lun­gen rea­li­sie­ren“ (sic) woll­ten, „in unse­rer plu­ra­lis­ti­schen Gesell­schaft­sord­nung ihren legi­ti­men Platz“ (zitiert in Nand­lin­ger, 2008). 

Wer also gegen „Recht­sex­tre­mis­mus“ im All­ge­mei­nen demons­triert, demons­triert nicht nur gegen Nazis und Neo­na­zis, nicht nur gegen recht­sex­treme Schlä­ger­trupps, son­dern auch gegen recht­sex­treme Auto­ren, Den­ker und gewählte Poli­ti­ker, gegen Rechts­ra­di­kale und mögli­cher­weise sogar gegen die „Rech­ten“ im All­ge­mei­nen. Der „Kampf“ gegen Recht­sex­tre­mis­mus im All­ge­mei­nen ist also zugleich ein Kampf gegen die plu­ra­lis­tische Gesell­schaft­sord­nung und ein Kampf für die Ableh­nung der Mei­nung­sviel­falt. In der For­schung jeden­falls, so der nie­derlän­dische Poli­tik­wis­sen­schaft­ler und Extre­mis­mus­for­scher Cas Mudde, „herr­scht weit­ge­hend Einig­keit darü­ber, dass die Bewe­gung [der »äußers­ten Rech­ten«] Teil einer brei­te­ren Rech­ten ist“ (Mudde, 2021, S.18). 

„Die Wis­sen­schaft“ denkt also, dass es von der argu­men­ta­ti­ven Kri­tik an der demo­kra­ti­schen Ord­nung bis zu den bewaff­ne­ten Schlä­ger­trupps fließende Übergänge gäbe. Wer den Anfän­gen weh­ren möchte, täte dements­pre­chend gut daran, demo­kra­tie­kri­tische Gedan­ken und Veröf­fent­li­chun­gen so schnell und so gründ­lich wie möglich im Keim zu ers­ti­cken. Brand­mauern, Cor­don sani­taire und Zen­sur zum Schutz der frei­heit­lich-demo­kra­ti­schen Grundordnung. 

WER IST DER HÜTER DER DEMOKRATIE ?

Folgt man also den staat­li­chen Begriff­sun­ter­schei­dun­gen, müsste man schluss­fol­gern : Der­je­nige, der gegen Rechts im All­ge­mei­nen demons­triert, demons­triert gegen Posi­tio­nen und poli­tische Aus­rich­tun­gen, die nicht zwin­gend gegen die frei­heit­lich-demo­kra­tische Grun­dord­nung spre­chen oder sogar han­deln. Dies gilt an ers­ter Stelle für demo­kra­tische Par­teien, die sich zwar ideo­lo­gisch am rech­ten Rand oder sogar Recht­saußen veror­ten, dies aber inne­rhalb der Gesetze, der Nor­men und der gän­gi­gen Prak­ti­ken der demo­kra­ti­schen Grun­dord­nung tun. 

Man muss solche Par­teien nicht wäh­len, man muss sie auch nicht mögen. Aber man könnte sie schwer­lich ver­bie­ten oder auch nur ver­bie­ten wol­len, wenn man für die Demo­kra­tie kämp­fen würde. Sie gehö­ren im Prin­zip, auch wenn man sie nicht mag, zur Mei­nung­sviel­falt der Demokratie. 

Im Gegen­satz dazu wäre eine tatsä­chliche Auf­he­bung der Demo­kra­tie, wie sie etwa bei einem Aus­nah­me­zus­tand statt­fin­det, dur­chaus als poli­tisch extre­mis­tisch in die­sem Sinn ein­zu­schät­zen. So gab der Not­ve­rord­nung­sar­ti­kel der Wei­ma­rer Repu­blik dem Reichs­prä­si­den­ten das Recht, die par­la­men­ta­rische Bera­tung zu umge­hen und durch Not­ve­rord­nun­gen über die gewähl­ten Volks­ver­tre­ter hinaus zu regie­ren. Im Gegen­satz zu den absur­den Verklä­run­gen der Pan­de­mie-Aus­nah­me­zustände war es zur Zeit der Wei­ma­rer Repu­blik gerade die­ser Aus­nah­me­zus­tand, der es den Natio­nal­so­zia­lis­ten erlaubte, zum „Schutz des Volkes“, das Par­la­ment aus­zu­schal­ten, die Oppo­si­tion, die kri­ti­schen Zei­tun­gen und Ver­samm­lun­gen zu ver­bie­ten und die Macht an sich zu reißen (Schenk, 2017). 

Aus­nah­me­zustände, Ver­samm­lung­sver­bote und Zen­sur nüt­zen in der Regel eher der dik­ta­to­ri­schen und auto­kra­ti­schen Herr­schaft als der demo­kra­ti­schen Debatte zwi­schen unter­schied­li­chen Standpunkten. 

Wären dem­zu­folge also Poli­ti­ker, die die Auf­he­bung der frei­heit­li­chen Grun­dord­nung bes­chließen, zum Schutz des Volkes selbst­verständ­lich, nicht an ers­ter Stelle als rechte oder linke Extre­mis­ten zu bezeich­nen und demo­kra­tisch und juris­tisch zu bekämp­fen ? Wären nicht auch Bür­ger, Jour­na­lis­ten und Wis­sen­schaft­ler, die sich gegen die­je­ni­gen, die sich für die frei­heit­lich-demo­kra­tische Grun­dord­nung auf die Straßen bege­ben, um dort bis­wei­len von poli­zei­li­chen Schlä­ger­trupps nie­der­ge­prü­gelt zu wer­den, als aktive poli­tische Extre­mis­ten mit Gewalt­be­reit­schaft zu bezeich­nen ? Dann hät­ten wir tatsä­chlich einen „Rechts­ruck“ von erschre­cken­dem Aus­maße – aller­dings nicht dort, wo ihn die neuen Aus­schluss-Demo­kra­ten vermuten. 

Wäre es in dem Fall nicht ange­bracht, die­je­ni­gen Ver­fech­ter der Demo­kra­tie, Jour­na­lis­ten und Exper­ten, poli­ti­schen Bera­ter und öffent­li­chen Intel­lek­tuel­len, die die Auf­he­bung oder Ein­schrän­kung der Demo­kra­tie for­dern, als Feinde der frei­heit­lich-demo­kra­ti­schen Grun­dord­nung und der demo­kra­ti­schen Mei­nung­sviel­falt zu „bekämp­fen“?

Nicht unbe­dingt. 

Der Schein der fes­ten Wesens­bes­tim­mun­gen stellt selbst­verständ­lich nur eine Momen­tauf­nahme einer zeit­lich bes­timm­ten legi­ti­men Deu­tungs­ho­heit. Wech­seln wir von der Pers­pek­tive der offi­ziel­len staat­li­chen und wis­sen­schaft­li­chen Begriffe zur Pers­pek­tive der sich im poli­ti­schen Kampf ent­wi­ckeln­den Begriff­sges­chichte, müs­sen wir die essen­tia­lis­tische Fest­set­zung der Bedeu­tun­gen samt ihrer Nor­ma­ti­vität auf­ge­ben. In die­ser Sicht, kann aller­dings, wie es Orwell prin­zi­piell bei der poli­ti­schen Sprache beans­tan­dete, Frei­heit als Skla­ve­rei und Unwis­sen­heit als Stärke erschei­nen. Wäh­rend der Pan­de­mie­jahre haben wir, wie im Zei­traf­fer, Bedeu­tungs­än­de­run­gen einer Art miter­lebt, die übli­cher­weise Jahr­zehnte oder Jah­rhun­derte brau­chen. Plötz­lich bedeu­te­ten Abrie­ge­lun­gen und Aus­gang­ss­per­ren Frei­heit, soziale Dis­tanz und Iso­la­tion gal­ten als Soli­da­rität, Gehor­sam signa­li­sierte Mut, irra­tio­na­ler Glaube und selbst­ge­rechte Igno­ranz reprä­sen­tier­ten Wis­sen­schaft, und das Aufok­troyie­ren von expe­ri­men­tel­len Arz­nei­mit­teln galt als frei­willi­ger Schutz. 

Wör­ter wie Demo­kra­tie, Popu­lis­mus, Radi­ka­lis­mus, Extre­mis­mus und Nazis­mus haben nicht nur wis­sen­schaft­liche, mediale und staat­lich aner­kannte, also legi­time Bedeu­tun­gen, son­dern ste­hen auch als poli­tische Kampf­be­griffe im Fluss des ges­chicht­li­chen Bedeu­tungs­wan­dels. Ver­ges­sen wir nicht, dass das, was wir als Demo­kra­tie bezeich­nen und uns als offene Gesell­schaft ein­sich­tig erscheint, eigent­lich eine spe­zi­fische Form der plu­to­kra­ti­schen Oli­gar­chie ist. In „Demo­kra­tie und Tota­li­ta­ris­mus“ erin­nert der franzö­sische Sozio­lo­gie Ray­mond Aron daran, dass poli­tische Ent­schei­dun­gen auch in der Demo­kra­tie nie durch die All­ge­mein­heit getrof­fen wer­den : „Volks­sou­verä­nität bedeu­tet nicht, dass die Masse der Bür­ger direkt selbst Ent­schei­dun­gen über die öffent­li­chen Finan­zen oder die Außen­po­li­tik trifft.“ (Aron, 1987) Wie viel Mits­prache– und Ent­schei­dung­smö­gli­ch­keit des Volkes gibt es wäh­rend der Legis­la­tur­pe­rio­den ? Auch Demo­kra­tien wer­den von einer klei­nen Mino­rität von poli­ti­schen und wirt­schaft­li­chen Eli­ten geführt, auch wenn diese nur im Namen des Volkes und des Gemein­wohls regie­ren können. 

In der poli­ti­schen Praxis ist nicht unbe­dingt der­je­nige Demo­krat, der sich für das poli­tische Sys­tem und die gemein­hin aner­kann­ten kon­kre­ten Nor­men der Demo­kra­tie ein­setzt. Demo­krat ist viel­mehr der­je­nige, der sich im öffent­li­chen Dis­kurs, in den Medien oder in poli­ti­schen Verei­nen mit Erfolg als Demo­krat dar­zus­tel­len vermag. 

Daher kann ein aner­kann­ter Demo­krat die Ein­schrän­kung oder die Auf­he­bung der poli­ti­schen und recht­li­chen Nor­men einer demo­kra­ti­schen Grun­dord­nung for­dern oder sogar kon­kret dur­chfüh­ren und sich den­noch als Ver­fech­ter der Mei­nung­sviel­falt und der Frei­heit ins­ze­nie­ren. Die reale Auf­he­bung der frei­heit­lich-demo­kra­ti­schen Grun­dord­nung, der Grun­drechte oder sogar der all­ge­mei­nen Men­schen­rechte bleibt so lange „demo­kra­tisch“, wie man erfol­greich behaup­ten kann, sie diene der Ret­tung der „Demo­kra­tie“ oder der Ver­tei­di­gung des Gemeinwohls. 

Aus den öffent­li­chen Dis­kur­sen der Euro­pa­po­li­tik wis­sen wir in der Zwi­schen­zeit, dass Demo­kra­tie nicht mehr not­wen­dig die Regie­rung durch das Volk bedeu­tet, son­dern auch eine Regie­rung für das Volk (das Prin­zip der soge­nann­ten demo­kra­ti­schen „Out­put-Legi­ti­ma­tion“) von nicht gewähl­ten Beam­te­ten bedeu­ten kann. Wahre demo­kra­tische Reprä­sen­tan­ten brau­chen dements­pre­chend nicht gewählt zu sein und sie müs­sen nicht ein­mal dem Willen des Volkes ents­pre­chen. Da sie es bes­ser wis­sen als das Volk und ihm in wohl­wol­len­der Bevor­mun­dung alles Mögliche aufnö­ti­gen, kön­nen auch sie sich als legi­time Demo­kra­ten bezeichnen. 

Aner­kannte Demo­kra­ten dür­fen so die ganze „Härte des Rechtss­taats“ dazu benut­zen, das Volk zu sei­nem Bes­ten zu zwin­gen. Das ents­pricht zwar nicht der radi­ka­len Demo­kra­tie der par­ti­zi­pa­to­ri­schen Ent­schei­dung­sfin­dung. Aber es ist die Ver­tei­di­gung der extre­mis­ti­schen Demo­kra­tie des tota­len Staates, der sich wohl­wol­lend mit „wei­sen“ Ent­schei­dung­strä­gern und aus­gewähl­ten Exper­ten um das All­ge­mein­wohl sei­ner Bevöl­ke­rung sorgt. „Demo­kra­tie“ wird dann zum Kampf gegen die unde­mo­kra­ti­schen Kri­ti­ker der Demo­kra­tie und für die ein­heit­liche Meinungsvielfalt. 

Es ist die­ser Bedeu­tungs­wan­del, den wir heute miter­le­ben und mit dem eine demo­kra­tisch legi­ti­mierte Elite ver­sucht, sich im Kampf gegen Rechts den Zugang zum Macht­mo­no­pol des Staates gegen die Unzu­frie­den­heit des Volkes zu sichern. 

Der Kampf gegen Rechts, genau­so wie der Kampf gegen den Popu­lis­mus, ist der Kampf gegen ein – aus der Sicht der poli­ti­schen Macht – unvernünf­tiges, unge­bil­detes, leicht­gläu­biges und mani­pu­lier­bares Volk, das über Sprach- und Denk­ver­bote, über Ein­schrän­kun­gen der Verei­ni­gung­srechte und der poli­ti­schen Par­ti­zi­pa­tion wie­der auf den rech­ten Weg der frei­heit­li­chen Grun­dord­nung der Demo­kra­tie gebracht wer­den soll. Der Kampf um die Deu­tungs­ho­heit des legi­ti­men Begriffs der Demo­kra­tie ist der Kampf der Eli­ten­de­mo­kra­tie um die Erhal­tung ihres Machtmonopols. 

LITERATUR

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